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Bund der Waldorfschulen fordert Rücknahme der Abmahnung
Stuttgart, 18.09.2009. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat die Hamburger Schulbehörde aufgefordert, die Abmahnung der Rudolf Steiner Schule in Hamburg-Harburg wegen angeblich zu hohen Schulgeldes zurückzunehmen. Die Schule selbst hat Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt.
„Die Freien Waldorfschulen nehmen grundsätzlich Kinder unabhängig vom Einkommen und der Finanzkraft ihrer Eltern auf. Wenn eine Familie die von den Mitgliedern des Schulträgervereins festgelegten Beiträge nicht zahlen kann, wird die Differenz von den anderen Eltern mitgetragen“, erklärte dazu Henning Kullak-Ublick vom Bundesvorstand der Freien Waldorfschulen. Aus finanziellen Gründen müsse kein Kind auf den Besuch einer Waldorfschule verzichten. Die Hamburger Kultusbehörde hatte 13 Schulen in freier Trägerschaft eine Abmahnung geschickt, weil sie mit ihren angeblich zu hohen Elternbeiträgen gegen das Sonderungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Danach dürfen Bildungschancen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Kullak-Ublick verwies außerdem darauf, dass den Eltern in Deutschland aufgrund der Rechtslage keine echte Wahlfreiheit zwischen staatlichen und privaten Schulen zugebilligt werde. „Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Finnland, die keinen Unterschied zwischen staatlichen und Schulen in freier Trägerschaft machen, bekommen sie in Deutschland nur einen Teil ihrer Kosten vom Staat erstattet. Dadurch sind sie überhaupt erst gezwungen, Schulgelder von den Eltern zu verlangen“, betonte Kullak-Ublick. Hamburg behandle die freien Schulen zwar besser als viele andere Bundesländer, aber von einer echten Wahlfreiheit der Eltern könne auch hier keine Rede sein. Wenn die Bundesländer damit Ernst machen wollten, allen Kindern Zugang zu den privaten freien Schulen zu verschaffen, wie das ja auch z.B. von zwei Dritteln der Hauptschuleltern gewünscht wird, dann müssten sie die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine ganz andere Basis stellen, so Kullak-Ublick weiter. Eine Abmahnung von Waldorfschulen, die sich in ihrer Beitragsordnung darum bemühten, die durch die staatlichen Entscheidungen entstandene Ungleichheit für die Elternschaft wieder auszugleichen, sei der falsche Weg. Der Bund der Freien Waldorfschulen setze sich dafür ein, dass der Besuch einer freien Schule grundsätzlich allen Eltern offen steht. Sinnvoll sei dafür der Bildungsgutschein, der die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule berücksichtige und sie entsprechend finanziere - unabhängig von der Schulträgerschaft. Nur so könne die Doppelbelastung der Eltern vermieden werden, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen. Über den Bund der Freien Waldorfschulen e.V. Die deutschen Waldorfschulen haben sich zu einem Bund der Freien Waldorfschulen e.V. mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr. Korporative Mitglieder sind derzeit 213 Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen sowie neun Seminare/Hochschulen für Waldorfpädagogik. Daneben gibt es rund 1.900 persönliche Mitglieder. Die erste Waldorfschule wurde 1919 in Stuttgart eröffnet. Nach 90 Jahren Waldorfpädagogik gibt es heute weltweit über 1.000 Waldorfschulen sowie 2.000 Kindergärten und Förder-Einrichtungen in allen Erdteilen, darunter auch in Israel, Südafrika und Ostasien. Pressekontakt: Peter Augustin Pressereferent Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Tel. 0711-2104240 Mobil 0163 570 14 30 pr@waldorfschule.de
Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen
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